Hallo, ich hatte heute in der Lohnabrechnung im Fehlerprotokoll den folgenden Fehler:
"Geringfügige Beschäftigung: xx,xx EUR tatsächliches Arbeitsentgelt überschreitet die gesetzl. Jahresgrenze von 5090,00 EUR bzw. die individuelle Grenze von 5090,00 EUR. Bitte prüfen Sie die St/SV-Pflicht"
Eines vorweg ich kenn mich durchaus mit den Kennzahlen bei den Minijobs bis 520€ aus. Allerdings ist diese gesetzl. Jahresgrenze von 5090,00 EUR sowohl mir als auch meinen Kollegen ein Rätsel. Was ist damit gemeint?
Hallo,
das dürfte die anteilige Grenze für 2022 bis November sein.
450x9 + 520x2 = 5.090,--
Gruß, vw