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gesetzliche Jahresgrenze von 5090,00 EUR bei Minijob

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letzte Antwort am 21.11.2022 19:21:30 von vw
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Nachtengel
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo, ich hatte heute in der Lohnabrechnung im Fehlerprotokoll den folgenden Fehler:

 

"Geringfügige Beschäftigung: xx,xx EUR tatsächliches Arbeitsentgelt überschreitet die gesetzl. Jahresgrenze von 5090,00 EUR bzw. die individuelle Grenze von 5090,00 EUR. Bitte prüfen Sie die St/SV-Pflicht"

 

Eines vorweg ich kenn mich durchaus mit den Kennzahlen bei den Minijobs bis 520€ aus. Allerdings ist diese gesetzl. Jahresgrenze von 5090,00 EUR sowohl mir als auch meinen Kollegen ein Rätsel. Was ist damit gemeint?

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
222 Mal angesehen

Hallo,

das dürfte die anteilige Grenze für 2022 bis November sein.

450x9 + 520x2 = 5.090,--

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 21.11.2022 19:21:30 von vw
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