Hallo,
mein Chef möchte für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten einigen Mitarbeitern ein Fahrrad (klassischer Drahtesel) zur Verfügung stellen. Dieses soll in erster Linie für die Fahrten zwischen unseren Standorten bzw. zwischen der Bahnhaltestelle und einem Standort (etwas außerhalb) genutzt werden.
Zu diesem Zweck sollen die Fahrräder bei einem ansässigen Anbieter angemietet werden. Heißt, wir bekommen monatliche eine Rechnung vom Anbieter, welche wir als Betriebsausgaben erfassen.
Die Mitarbeiter dürfen die Fahrräder auch privat nutzen. Diese Nutzung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt.
Gilt auch hier, dass der geldwerte Vorteil steuerfrei ist? Mit welcher BMG setze ich diesen in der Lohnabrechnung an? Kenne ja die klassische Preisempfehlung zum Fahrrad nicht.
Besten Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
meines Erachtens müssen die Fahrräder nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Lt. Haufe wurden diesbezüglich Aufzeichnungserleichterungen beschlossen.