Hallo liebe Community,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur fristgerechten Datenübermittlung.
Wenn ich am 10.05.2021 den Lohn erstelle und somit auch am 10.05.2021 die Datenübermittlung der Lohnsteuer durchführe. Kommt diese dann auch noch am 10. beim Finanzamt an?
Oder muss ich diese schon am Freitag versenden?
Wie immer schon vielen Dank für die geduldigen Antworten 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn Sie dies am 10.05.2021 so senden, dass dies noch verarbeitet wird (siehe Datenfahrplan ) wird die Übermittlung auch noch am 10.05.2021 durchgeführt.
Die Daten müssen also spätestens um 19 Uhr (möglichst ein paar Minuten früher) in die Verarbeitung gelangen oder bis spätestens 21 Uhr in die Eilverarbeitung (wobei diese bis dahin abgeschlossen sein muss).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nachtrag:
Eine Datenübermittlung an die Bank für die Überweisung der Lohnsteuer steht dann erst am 11.05.2021 zur Verfügung.
Vielen Dank Herr Lutz :)!!!!!