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freiwilliges Zwischenpraktikum privat versichert

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letzte Antwort am 23.09.2024 13:11:20 von lohnexperte
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kokosnuss81
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo an alle,

 

ich habe einen eingeschriebenen Studenten der ein freiwilliges Zwischenpraktikum von drei Monaten macht, er ist weiterhin immatrikuliert. Der Praktikant ist privat krankenversichert, vermutlich über die Eltern, und verdient 2.800 €.

 

Ich habe bereits analysiert, dass er in allen Sozialversicherungszweigen pflichtig ist, also Beitragsgruppenschlüssel 1111.

Was mache ich jetzt mit der privaten Versicherung? Muss er die Beiträge für die drei Monate an eine gesetzliche Krankenversicherung abführen, also sich eine aussuchen und dort anmelden für drei Monate? Bei der privaten KV in der Zeit abmelden? 

 

Dokument 5303350 sagt dazu leider nichts.

 

Danke im Voraus!

 

 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
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Hallo @kokosnuss81 ,

 

eine Abrechnung als Kurzfristig Beschäftigter scheidet wohl aus?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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kokosnuss81
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo lohnexperte,

 

der Praktikant wird nach dem Praktikum als Werkstudent auf Stundenbasis weiterarbeiten, daher habe ich eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen.

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
187 Mal angesehen

Hallo @kokosnuss81 ,

 

tja, wenn das Zwischenpraktikum nicht über das Werkstudentenprivileg abgerechnet werden kann, dann fällt mir auch nichts anderes ein als BGRS 1111.

 

Und ja, meines Wissens beginnt dann eine eigene gesetzliche Krankenversicherungspflicht.

 

Viele Grüße!

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letzte Antwort am 23.09.2024 13:11:20 von lohnexperte
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