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frage zur EPP allgemein

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letzte Antwort am 21.09.2022 13:41:04 von TN
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gebhardt1
Beginner
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Hallo,

wir haben am Freitag die ersten Probeabrechnungen über LODAS zur EPP gestartet. Bei allen Mitarbeitern die bereits vor dem 01.01.2022 bei den Mandanten angestellt sind - alles super. Bei Mitarbeitern die z.B. im Juli oder August 2022 angefangen haben, wird leider bei den meisten keine Lohnsteuer auf die EPP gezogen. 

Beispiel 1: MA - Eintritt: 01.07.2022 -LSt-Klasse I - 2000 € brutto - 300 € EPP - keine Lohnsteuer

Beispiel 2: MA - Eintritt: 08.07.2022 - LSt-Klasse I - 2970 € brutto - 300 € EPP - Lohnsteuer in Höhe von 56 €

Es wurden bei beiden Beispielen keine Lohnvortragswerte erfasst.

 

Müssen wir für alle neuen Mitarbeiter erst die Vortragswerte einpflegen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, da wir ja nicht davon ausgehen können das jeder MA auch eine ESt-Erklärung abgibt. Es möchte vielleicht nicht jeder neue MA seinem neuen AG seine alten Lohnwerte mitteilen.

 

Vielen Dank und wir freuen uns auf unzählige, hilfreiche Antworten.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
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Moin,

 

die Erfassung der Vorarbeitgeberwerte ist aber doch jetzt keine Besonderheit für die Auszahlung der EPP. Diese Daten werden für jede Einmalzahlung benötigt. Werden diese nicht erfasst, wird die Lohnsteuer auf die Einmalzahlungen zu niedrig berechnet und der Arbeitgeber haftet für die zu wenig einbehaltenen Steuern.

 

Die Erfassung ist hier (für LODAS) beschrieben:

 

Eintritt eines Arbeitnehmers während des laufenden Jahrs – Vorarbeitgeberwerte ... - DATEV Hilfe-Center

 

Für Lohn und Gehalt wird es etwas entsprechendes geben...

 

Und wenn die Bezüge vom vorherigen Arbeitgeber nicht bekannt sind, müssen halt die Beschäftigungstage (Abschnitt 2.2 im verlinkten Dokument) erfasst werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Alternativ einfach mal die Dokumente der Brennpunktmaske lesen 🙂

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letzte Antwort am 21.09.2022 13:41:04 von TN
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