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eubp - Übermittlung der Lohndaten

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letzte Antwort am 18.09.2020 09:58:07 von Darlene_Pfahler
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kfry
Einsteiger
Offline Online
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Hallo, 

wir haben für einen Mandanten Daten für EUBP übermittelt. Im Juni 16 haben wir diesen übernommen. Die Abrechnung erfolgte bis Mai 16 mit LODAS - wir haben haben ab Juni 16 mit LuG abgerechnet. Die LODAS-Daten wurden fehlerfrei übermittelt. Unsere LuG-Daten wurden von der DRV wg. Plausibilitätsverstoß abgelehnt. Was können wir tun, damit die Datenübermittlung für unsere Daten auch erfolgt?

Vielen Dank

kfry

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1833 Mal angesehen

Hallo kfry,

 

wenn sowohl die Daten aus LODAS, als auch aus Lohn und Gehalt nach einem Mandantenübertrag von LODAS nach Lohn und Gehalt über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) übermittelt werden sollen, ist es wichtig die beiden Datensätze gleichzeitig zu senden.

 

Entsprechende Informationen und eine Vorgehensbeschreibung zu diesem Sachverhalt finden Sie in dem Dokument 1004927 "Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung: Daten übermitteln nach einem Übertrag von LODAS nach Lohn und Gehalt" .

 

Werden die Datensätze nicht zum gleichen Zeitpunkt übermittelt, wird nur der erste Datensatz von der DRV angenommen und der zweite abgelehnt. Daher kam es bei Ihrem LuG-Datensatz zu dem Plausibilitätsverstoß.

Für eine erneute Übermittlung mit dem gesamten Zeitraum (LODAS und Lohn und Gehalt), ist der erfolgreich übermittelte LODAS-Datensatz zunächst zu stornieren.


Anschließend gehen Sie wie in oben aufgeführten Dokument 1004927 vor, um die Daten erneut zu senden.

In dem Dokument 1070888 "Vorgehen bei einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung" finden Sie unter Punkt 3.2 die Beschreibung um eine Datenübermittlung zu stornieren.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.09.2020 09:58:07 von Darlene_Pfahler
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