Wir haben zum 01.01.2020 einen neuen Mandanten übernommen. Leider wurde eine Systemwechselmeldung versäumt und eine Anmeldung erstellt (mit Fehlermeldung...ist bereits angemeldet...), was leider erst jetzt (04/2021) aufgefallen ist. Systemwechsel kann ja nur für den aktuellen Monat erfolgen, habe aber bedenken, das mir dann etwas für Jan-März verloren geht. Wie kann ich vorgehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte kann nicht rückwirkend erfolgen.
Kann eventuell der Vorberater die Mitarbeiter noch abmelden?
Wenn ja, so könnten Sie im Anschluss daran eine ELStAM Anmeldung ab Januar senden.
Wenn dies nicht mehr möglich ist, kann die Ummeldung nur für den aktuellen Kalendermonat gesendet werden. Für die Monate zuvor kann beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Hallo und vielen Dank. Das mit dem Vorberater klappt leider nicht. Ich werde den Systemwechsel im aktuellen Monat starten und die Vormonate mit dem Finanzamt klären.