Hallo Community,
wir sammeln gerade die ersten Erfahrungen mit der eAU.
Im Rahmen dessen stellen sich ein paar "Praxisfragen" zu der neuen Situation.
Folgende Sachverhalte kann ich grob skizzieren:
1. Fallgruppe: AN ist länger als 3 Tage krank und muss beim Arzt vorstellig werden. eAU wird abgefragt, sobald die Rückmeldung der KK eingegangen ist, trägt LUG die Krankheitstage automatisch in den Kalender des AN ein und die Krankheitstage werden abgerechnet.
Bei Stundenlohnempfängern besteht dann die Besonderheit bezüglich des Durchschnitts der 13 Wochen. Geht die Rückmeldung der KK somit nach dem Lohntermin erst ein, würden die Krankheitstage erst im Folgemonat abgerechnet werden.
Wie gehen andere Kanzleien hier vor? Wir überlegen, dem Stundenlöhner die vollen normalen Arbeitsstunden (als ob dieser nicht erkrankt gewesen wäre) abzurechnen, um dann im Folgemonat nach Rückmeldung der eAU dies zu berichtigen.
2. Fallgruppe: AN ist nicht länger als 3 Tage erkrankt und wird nicht vorstellig beim Arzt oder der Mandant teilt uns nicht mit, ob der AN überhaupt beim Arzt war.
Bei dieser Fallgruppe rechnen wir die Krankheitstage direkt ab.
Ob wir Sicherheitshalber eine eAU stellen, sind wir noch unschlüssig. Denn hier würden vermutlich viele negative Rückmeldungen eingehen.
Für einen Erfahrungsaustausch wären wir dankbar.
Gerne kann die Datev die Prozesse auch nochmal aus Ihrer Sicht beleuchten.
Danke und Gruß