Hallo,
ich habe den Fall, dass der Minijobber einer Mandantin von uns in seinem Hauptberuf Beamter ist.
Die Beamtenkasse ist ja keine gesetzliche Krankenkasse laut Definition, daher kann ich das nicht in dem Feld für die Minijobber eintragen.
Weiß schon jemand, ob und wo man das dann eintragen kann bzw. muss, damit auch ich im Unwahrscheinlichen Fall einer AU des Minijobbers eine Abfrage starten kann? Oder wird das nur bei gesetzlichen Krankkassen funktionieren?
Danke schon mal für die Antwort(en).
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