Hallo zusammen,
bei einem Mandanten soll eine Studentin eingestellt werden. Diese übt ein duales Studium aus. Laut Information der Uni muss diese als Azubine abgerechnet werden.
Gehalt soll nur die Studiengebühren betragen. Die Gebühren werden direkt vom AG an die UNI bezahlt. Sodass eigentlich nach Info der Uni, Beitragsfreiheit gegeben ist.
Liegt unter Geringverdiener Grenze.
Wie kann ich dies in Lohn und Gehalt korrekt abrechnen. Welche Schlüssel sind dort richtig?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie brauchen den Ausbildungsvertrag, der wie bei jedem Azubi ein Entgelt enthält. Die Studiengebühren können in der Fibu als Fortbildungsausgaben verbucht werden u. müssen im Lohn nicht "stattfinden".
Danke für die schnelle Antwort
Es wurde ein Entgelt in Höhe von 300,00 EUR vereinbart. Dies ist das Entgelt der Gebühren. Mehr wird nicht gezahlt
@AnnaWiKi schrieb:Hallo zusammen,
bei einem Mandanten soll eine Studentin eingestellt werden. Diese übt ein duales Studium aus. Laut Information der Uni muss diese als Azubine abgerechnet werden.
Das wäre aus meiner Sicht dann kein duales Studium, da die Ausbildungsvergütung fehlt. Wie gesagt, für die reinen Gebühren muss eigentlich kein Lohn angelegt werden.
Nachtrag:
Der Ausbildungsvertrag sollte alles klären.