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betriebliche Gruppenkrankenversicherung und Umlage

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letzte Antwort am 16.05.2023 11:06:33 von Wolfgang_Stein
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RebeccaG10
Beginner
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Hallo Zusammen,

bei einer Prüfung durch die DRV wurde festgestellt, dass für die monatliche betriebliche Gruppenkrankenversicherung keine Umlagen gezahlt wurden. Bei Überprüfung der Auswertung 48 Krankenkassen Umlagebeiträge stellte ich gleiches fest. Die Lohnarten bei Lodas mit 843, 844 und 845 werden in der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Was muss ich wo tun, damit die Umlagen ab sofort bzw. rückwirkend ab Januar ebenfalls berechnet und bezahlt werden?

Es besteht Umlagepflicht auf laufende Einmalbezüge.

Vielen Dank für Antworten und Hilfen.

Rebecca

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
166 Mal angesehen

Hallo Rebecca,

 

Einmalbezüge sind grundsätzlich nicht umlagepflichtig. Nur für die Auszahlung angesammelter Überstunden (Stammlohnart 877) wird Umlage auf die Einmalbezugslohnart berechnet.
Klären Sie bitte rechtlich, ob die Lohnart 877 auch für die Gruppenkrankenversicherung verwendet werden kann. Die Stammlohnart 877 wird Steuer- und SV-rechtlich als Einmalbezug abgerechnet.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.05.2023 11:06:33 von Wolfgang_Stein
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