Guten Tag,
kann mir jemand sagen ob die Berechnung stimmt?
Laut BGH sind Nachtzuschläge unpfändbar. Wie wäre hier das bereinigte Netto?
Keiner eine Antwort?
Hallo,
sie sollten das Thema in den Bereich "Personalwirtschaft" verschieben.
MfG Eva
sie sollten das Thema in den Bereich "Personalwirtschaft" verschieben.
In Personalwirtschaft verschoben.
Grüße
Dirk Jendritzki
Guten Tag Herr Stegemann,
aus welchem Programm kommt die Abrechnung?
LODAS oder Lohn und Gehalt?
Im LODAS sind die entsprechenden Auswertungen anzulegen, im Lohn und Gehalt gibt es Auswertungen bei der Pfändung, bzw. in den Berechnungsschemata kann man es abrufen.
In LODAS die Auswertungen 14 und 17.
freundliche Grüße
Claus Küpper
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Beiträge. Gerne möchte ich noch ergänzend hinzufügen:
Wie Herr Küpper bereits erwähnt hat, können sie mit Hilfe der Auswertung 14 sowie 17 die Berechnung des Pfändungsabzuges nachvollziehen. Diese Auswertungen geben Ihnen auch über die Pfändbarkeit einer Lohnart Aufschluss.
Sollten Sie dadurch feststellen, dass eine Lohnart noch nicht korrekt geschlüsselt ist, können Sie dies unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Allgemein ändern.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG