Hallo zusammen,
ich habe hier einige Unklarheiten bzgl. der betrieblichen Altersvorsorge:
Ich habe ein bestehendes Lohnmandat einer ehemaligen Mitarbeiterin übernommen und komme nicht weiter...
Der AN hat mittlerweile drei bAV-Verträge.
1. Unterstützungskasse: AN: 104,00 Euro [FFN] | AG: 250,00 Euro [FFN]
2. Direktversicherung: AN: 146,00 Euro [PLN] | AG: 0,00 Euro
3. Direktversicherung: AN: 0,00 Euro | AG: 82,00 Euro [FFN]
Ich kann nicht nachvollziehen warum der Betrag (AN-Anteil) i.H.v. 146,00 Euro pauschal versteuert wird.
Beide AN-Beträge ergeben zusammen 250,00 Euro und befinden sich somit unterhalb der Grenze von 568,00 Euro.
Dieses Thema ist Neuland für mich und die bisherige Recherche hat leider noch nichts Hilfreiches ergeben.
Habt Ihr vielleicht einen Tipp für mich?
Ich hoffe auf Hilfestellung und bedanke mich im Voraus.
Liebe Grüße
Katharina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
handelt es sich evtl. um Altverträge vor 2005?
Die Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung, können Sie auch dem Dokument 9226390 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 entnehmen.