Hallo,
ich habe mit der Lohnabrechnung für 03/21 den Zeitraum der Mutterschutzfrist bei einer AN angepasst und es hat mir daraufhin eine NB für das VJ durchgeführt. Im Vorjahr war ein Nettobezug abgerechnet, bei dem mir jetzt im Nachhinein noch SV Beiträge berechnet worden und die folgende Meldung kam:
Hinweis #LN24021
Es wurde eine Nachberechnung für das Vorjahr durchgeführt. Nettolöhne können aber nicht für das Vorjahr
nachberechnet werden. Die Buchung mit der Nettolohn-Lohnart 2620 (Monatserfassung, Bruttobetrag:
108,49 EUR) wurde daher unverändert aus der Vorjahresabrechnung übernommen. Zusätzlich wurden auch
die unveränderten Buchungen zu folgenden Folgelohnarten übernommen: 9011
» Wenn Sie den Nettolohn für 02/2020 ändern möchten, dann erfassen Sie die entsprechende Differenz mit
einer Bruttolohnart und rechnen Sie erneut ab.
Hatte jemand schon mal so einen Fall oder weiß wie man da Abhilfe schaffen kann?
Vielen Dank
Aus unserer Sicht ist keine Abhilfe nötig.
Bei Veränderungen im Mutterschutzbereich sortiert LuG ab Beginn erneut. Wenn also der MuSchu oder ein Beschäftigungsverbot im Vorjahr begonnen haben, berechnet LuG das Vorjahr nach.
Da Nettolohnhochrechnungen im lfd. Jahr für das Vorjahr nicht mehr berechnet werden können, erhalten Sie diesen Hinweis. Nur dürfte sich in den Hochrechnungsbeträgen ja nichts geändert haben.