Hallo,
zum Januar 2021 haben wir unser Abrechnungssystem auf Datev umgestellt. Nun soll bei einem im Jahr 2020 ausgeschiedenen Mitarbeiter (noch abgerechnet über die alte Abrechnungssoftware) das Urlaubsgeld noch ausgezahlt werden. Deshalb die Frage: kann bei einem ausgeschiedenen Mitarbeiter, der gar nicht mehr über DATEV geführt wurde, nachträglich eine solche Zahlung vorgenommen werden? Ist es möglich , diesen Mitarbeiter irgendwie für diese Urlaubsgeldzahlung anzulegen?
Hallo,
grundsätzlich können Werte nur nachberechnet oder korrigiert werden, die im aktuellen Jahr oder Vorjahr über Lohn und Gehalt abgerechnet wurden.
Bitte prüfen Sie daher, ob eine Korrektur über das alte Abrechnungssystem noch möglich ist.
In Lohn und Gehalt können Sie den Mitarbeiter nur für das Jahr 2021 anlegen und die Urlaubsgeldzahlung nach den aktuellen Abrechnungsparametern abrechnen.