Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin die nach der Elternzeit zum Februar wieder anfing. Die damalige Unterbrechungsmeldung an die SV ging automatisch raus. Nun schreibt mir die SV sie benötige die Wiederanmeldung. Diese wurde obwohl bei Elternzeit das Enddatum drin steht, nicht automatisch erstellt.
Wie kann ich diese neu versenden?
Danke für die Hilfe 🙂
Moin,
dann möge die Krankenkasse dafür doch mal eine Rechtsgrundlage nennen. Die Wiederaufnahme der Beschäftigung nach der Elternzeit ist kein meldepflichtiger Tatbestand.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen lieben Dank. Dann versuche ich mein Glück bei der KK
Schönes Wochenende