Guten Tag,
ich arbeite mit Lodas und habe folgendes Problem:
Ein Mandant hat eine zweite Betriebsstätte in derselben Gemeinde eröffnet. Ich habe von der Betriebsnummernstelle keine weitere Betriebsnummer erhalten und soll die bisherige BNR der ersten Betriebsstätte nutzen.
Ich möchte alles unter der Mandantennummer des ersten Gewerbes abrechnen. Ich bin mir sehr unsicher, wie ich die Anlage nun richtig vornehme, da ich Neuanwender bin.
1. Wenn ich in Lodas eine zweite Betriebsstätte anlege, ist es nicht möglich, dieselbe Betriebsnummer unter beiden Betriebsstätten einzutragen, Betriebsnummern müssen sich unterscheiden. Lege ich dann tatsächlich keine zweite Betriebsstätte an sondern nur Kostenstellen?
2. Eine Mitarbeiterin arbeitet in beiden Betriebsstätten geringfügig (Springer). Lege ich sie dann zweimal an? Da der Mandant sofortmeldepflichtig ist (Gastro) habe ich Bedenken, wenn sie nur unter einer Adresse sofortgemeldet ist.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Viele Grüße, Tina Waschetzko
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das geht tatsächlich nur über Kostenstellen.
Auch die geringfügig Beschäftigte kann über mehrere Kostenstellen abgerechnet werden. Da es sich aber nur um einen Arbeitgeber handelt, darf sie insgesamt nicht mehr als 450 € verdienen.
Viele Grüße
Sailor
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!