Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten, der jetzt mit KUG angefangen möchte. Die Arbeitnehmer sind alle freiwillig in der KV versichert, haben Gehaltsverzicht bAV und Firmen-PKW`s. Der Arbeitgeber möchte das Nettogehalt zu 100% aufstocken.
Jetzt hab ich mir das DATEV-Tool angeschaut, das funktioniert aber wohl nur bei gesetzlich Versicherten.
Kann ich hier die einfache Rechnung machen: Probeabrechnung erstellen, dann Probeabrechnung mit KUG und dann die Differenz berechnen (den Betrag aufteilen in steuerpfl und steuerfrei) oder muss ich bei dem Zuschuss zur KV etwas beachten?
Hab schon viele Dokumente gelesen, aber nichts passendes gefunden. Im Dokument 1008930 steht auch nichts drin.
Vielen Dank schon mal.
Hallo hschäfer und Community,
das ist zwar nicht die erwartete Antwort, aber ein Aspekt, der mich fraglich stimmt:
Das BMAS schreibt in seinen FAQs unter Punkt (D) 3. "Sie vermindern nicht das Kurzarbeitergeld, soweit noch ein Entgeltausfall gegeben ist." Ich vermute als Quelle eine nicht veröffentlichte Verfahrensanweisung.
Wenn der Zuschuss nun 100% beträgt (in anderen Berechnungsbeispielen wird vom Nettoentgelt ausgegangen), besteht dann ein Entgeltausfall? Oder habe ich einen gedanklichen Knoten?
Leider lässt sich der BMAS-Absatz nicht einkopieren, ohne dass die Antwort abstürzt.
Hallo,
da die Berechnung des Kug-Zuschusses wie im Dokument 1008930 beschrieben bereits bei Standardfällen sehr umfangreich ist, können mit dem manuellen Berechnungsschema nur Standardfälle mit einer Netto-Entgelt-Aufstockung berechnet werden. Sonderkonstellationen, wie privat / freiwillig Versicherte sind leider nicht im vollen Umfang möglich.
Rechtlich können wir Ihren geschilderter Sachverhalt nicht beurteilen.
Auf Haufe lässt sich ein Berechnungsbeispiel für die Abrechnung eines freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmers während Bezug von Kurzarbeitergeld finden.
Vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag weiter, um eine korrekte Ermittlung des Aufstockungsbetrags zum Netto-Entgelt vornehmen zu können.
Hier gelangen Sie zu dem Beitrag.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG