Guten Tag,
eine Mitarbeiterin befindet sich seit 27.01. im Mutterschutz. Zum 01.01. hat sie eine dauerhafte Gehaltserhöhung erhalten, die also nach dem Referenzzeitraum für die Berechnung eingetreten ist. Ist für die korrekte Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nun das erhöhte Gehalt zu berücksichtigen und der Zuschuss manuell zu ermitteln? Vielen Dank.
Erhöhtes Entgelt, vgl. auch Beispiel im DATEV-Hilfedokument