Hallo liebe DATEV-Community,
wir möchten unseren Mitarbeitern eine Zuschuss für ihren Bürostuhl im Home Office geben. Bei Vorlage der Rechnung soll der Zuschuss max. 120,- € pro MA betragen. wir gingen davon aus, dass wir den Betrag mit 30 % pauschal versteuern kann und der MA den Zuschuss Brutto wie Netto ausbezahlt bekommt.
Stellt den ein Zuschuss zu einem Bürostuhl überhaupt einen Sachbezug dar?
Der Mitarbeiter soll weder Steuer- noch SV-Beiträge tragen müssen. Kann ich mit den Lohnarten 843 Netto-Sachzuwendung, 844 Übern. SV AN aus Sachz. und 845 Übern. Steuer aus SV AN abrechnen?
Vielleicht hatte bereits jemand eine ähnlichen Vorgang und kann mir hierzu einen Tipp geben.
Schöne Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne,
in unserem Info-Dokument: 1035160 Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) erhalten Sie alle Informationen zur Abrechnung von Pauschal versteuerten Sachzuwendungen ( § 37b EStG ).
Ob es sich beim Zuschuss für einen Bürostuhl, um einen Sachbezug handelt, stellt eine rechtliche Anfrage dar. Bitte halten Sie hier Rücksprache mit der Finanzbehörde.