Hallo zusammen,
müssen in den Zusatzvereinbarungen auch die Höhe des KUG vorher 60%, dann nach 4 Monaten 70% und
nach 7 Monaten 80 %(alles ohne Kinderberücksichtigung) auch angegeben werden?
Hatte dies nur bei Auszahlung von 60 %. Danach gab es ja erst die Änderungen.
Jetzt der Fall das das KUG verlängert werden soll über den 31.12.2020.
ausgezahlt werden jetzt immer 80 % an KUG.
Oder ist das Sache eines Anwaltes?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
meinen Sie die Zusatzvereinbarungen in denen die Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen mussten? Aus dem Bauch raus hätte ich gesagt nein, weil die Arbeitnehmer ja allgemein der Kurzarbeit zugestimmt haben und dabei der Leistungssatz - meiner Meinung nach - unerheblich ist. Wenn Sie sich damit nicht gut fühlen würde ich formlos (Aushang im Betrieb/Hinweis auf der nächsten Lohnabrechnung) die Arbeitnehmer darüber informieren, dass ab dem 4. bzw. 7. Bezugsmonat KUG bei einem Ausfall von min. 50% sich die Leistungssätze auf 70/77 % bzw. 80/87 % erhöhen.