Hallo zusammen,
das Angestelltenverhältnis eines Mitarbeiters sollte eigentlich im Frühjahr enden.
Aus Gründen, auf die ich hier nicht weiter eingehe, wurde der Mitarbeiter trotzdem "vorübergehend" weiterbeschäftigt.
Nach Rat unseres Steuerberaters habe ich den Mitarbeiter daher mit neuer Personalnummer neu angelegt und weiter abgerechnet.
Nun ist der Mitarbeiter nicht mehr "vorübergehend" sondern dauerhaft weiterbeschäftigt. Er wird nach Rat unseres Steuerberaters weiter mit der neuen Personalnummer abgerechnet. Der Mitarbeiter hatte bereits Probleme mit der Sozialversicherung, obwohl alle Meldungen (Ab- und Neuanmeldung) funktionierten. Er bittet nun eindringlich darum, dass unten auf seiner Verdienstabrechnung die Zusammenfassung aktualisiert wird mit den kumulierten Zahlen aus 2019 gesamt.
Hat jemand einen Rat für mich, wie ich dies am geschicktesten anstellen kann? Außerdem wird er demnächst über 6 Wochen abwesend sein. Wie kann ich sicherstellen, dass die richtigen Zahlen an die Krankenkasse gesendet werden? Muss man eventuell die neue Nummer rückgängig stornieren und alles wieder mit der alten Nummer abrechnen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
Sie schreiben, dass der Mitarbeiter Ab- und Neuanmeldung bekommen hat. Das heißt Sie haben bei der „alten“ Personalnummer ein Austrittsdatum und bei der „neuen“ Personalnummer ein Eintrittsdatum erfasst?
Wenn ja, wird durch den Austritt eine DEÜV-Abmeldung und eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt sowie eine DEÜV-Anmeldung durch den neuen Eintritt. Bei der „neuen“ Personalnummer können Sie demnach keine Lohnkonto-Ergebniswerte vortragen. Diese Werte sind ja schon über die "alte" Personalnummer übermittelt.
Wenn Sie eine Fehlzeit mit Krankengeld bei Krankheit oder Kur erfassen, werden die Abrechnungswerte übermittelt, die aus der aktuellen Beschäftigung (neue Personalnummer) entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG