Hallo Community,
wir rechnen seit einigen Jahren mehrere Betriebsrentner ab, die allerdings nur eine geringe Betriebsrente unterhalb des Freibetrages erhalten.
Im Dokument zu den Änderungen zum 01.10.2020 heißt es, dass die Zahlstelle das Vorliegen eines Versorgungsbezugs rückwirkend zum 01.01.2020 zu melden hat und die Meldungen mit dem L+G Service-Release 11.52 und der nächsten Abrechnung automatisch erstellt werden.
Ich habe mit der Oktober-Abrechnung in den Mandantendaten / Versorgungsbezüge / Art des Versorgungsbezuges "Rente der betrieblichen Altersversorgung" hinterlegt und gedacht, dass mit Ausführung der Lohnabrechnung die Meldungen erstellt werden. Leider ist das nicht der Fall.
Weiß jemand warum?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wie Sie bereits schilderten und wie auch im Dokument 1033067 "Versorgungsbezüge, DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Hintergrund" unter Punkt 3 beschrieben, erfolgt in Lohn und Gehalt eine automatische Korrektur der Meldungen, wenn die Art des Versorgungsbezugs eine Rente der betrieblichen Altersversorgung ist.
Voraussetzung ist die Installation des Lohn und Gehalt Service-Releases 11.52.
Pauschal lässt sich leider schwer beurteilen, weshalb bei Ihnen keine korrigierten Meldungen erstellt wurden, obwohl wie es scheint alle Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine konkrete Prüfung Ihres Falls unsererseits erfolgen kann.
Vielen Dank!
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG