Hallo zusammen,
wir haben zum Jahreswechsel mal wieder einen Maler übernommen - lang ist's her.
Die Beitragsabführung und Urlaubsvorträge haben soweit funktioniert.
Jetzt haben im Januar schon einige Urlaub genommen, das hat auch funktioniert über die Berechnung mit Lohnart 508.
Wo finde ich jetzt allerdings die Erstattung/Verrechnung mit der ZVK?
Im Beitragsnachweis sind nur die Zahlungen aufgeführt, jedoch keine Verrechnung mit den abgerechneten Urlaubsentgelten. In welche Auswertung muss ich hier schauen? In der Auswertung 152 sind diese aufgeführt.
Viele Grüße,
Wolfgang
Kann keiner helfen...? 😞
Hallo Wolfgang,
bei einem Maler gibt es keine Auswertung, wie im Bauhauptgewerbe, bei der die Zahlung und Erstattung ausgegeben wird.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 1.2 Zahlungsverkehr im Dokument 5300757 - Urlaub - Lexikon Lohn und Personal - Maler- und Lackiererhandwerk.