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Wohnungsüberlassung

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letzte Antwort am 24.02.2020 15:31:12 von Lara_Hien
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petrabu
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich bin LUG Nutzer und habe nachfolgendes Problem.

AN bekommt vom AG eine Wohnung gestellt. 

 

Wie stell ich das im Lohn richtig dar?

ortsübliche Netto-Kaltmiete bei der Fläche der Wohnung 160,00 €

Wohnung kostet 225,- € 

Nebenkosten sind 141,-€ inkl. Strom (wenn der Strom nicht mit zu den Nebenkosten gehört sind es nur 100,- €)

 

Nehme ich das nur über die Lohnart 2506 Miete mit rein oder muss ich das noch über einen Geldwertenvorteil Lohnart 2700 mit rein nehmen und wie berechne ich das. In der Fachliteratur steht drin das man einen Bewertungsabschlag von 1/3 noch mit abziehen muss, und der Wert der dann raus kommt ist der Geldwerte Vorteil.

Daher bin ich jetzt verwirrt was ich rechnen soll. Und die andere Frage was benötige ich dann alles Unterlagen damit es auch schlüssig ist bei der SV-Prüfung?

 

Dankeschön für Eure Hilfe

Gruß Petra Busch

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
894 Mal angesehen

Hallo Frau Busch, 


eine rechtliche Beurteilung der korrekten Abrechnung Ihres beschriebenen Sachverhaltes können wir Ihnen nicht mitteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis.  


Hierfür können Sie sich ggf. mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. Wichtig für die richtige Abrechnung ist es zu klären, wie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung erfolgen soll. Kann hierzu jemand an dieser Stelle aus der Praxis unterstützen?


Die von Ihnen angesprochene Lohnart 2506 „Miete“ hat standardmäßig die Folgelohnart 9007 „Miete“, welche als Netto-Abzug auf der Abrechnung ausgewiesen wird.  


Weitere Informationen und Beispiele zum Thema "Wohnungsüberlassung" finden Siehier.


Liebe Grüße

 
Lara Hien
Personalwirtschaft 
DATEV eG 

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letzte Antwort am 24.02.2020 15:31:12 von Lara_Hien
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