Liebe Community,
ich habe einen etwas außergewöhnlichen Fall.
Kurze Beschreibung (läuft bereits über Jahre):
-Arbeitnehmer erkrankt
-Krankengeld
-Ausgesteuert
Abgerutscht - lebt auf der Straße - Keinen Wohnsitz - jetziger Aufenthalt JVA.
Kurzes Feedback - trotz Sozialarbeiter, Anwälte usw. finde ich erschreckend,
dass nicht wirklich irgendeine Behörde (KK/ RV/ Agentur für Arbeit/ Sozialamt) dafür zuständig ist und
wirklich AG und vor allem AN unterstützt und beiden Parteien Rechtliche Hilfestellung geben kann.
Auf Wunsch vom AN wird das Arbeitsverhältnis beendet.
Welche Adresse hinterlege ich?
Der Wohnsitz von damals ist nicht korrekt.
JVA?
Oder lasse ich die falsche Adresse und versende per Anschreiben an die JVA?
Wie würdet Ihr das machen?
Lieben Dank im Voraus!
Hallo TSM,
ich würde seine jetzige Anschrift - also die der JVA - nutzen.
Dort "lebt" er im Moment und hat ja wahrscheinlich keinen anderen Wohnsitz.
Alternativ wäre noch eine Anschrift der Eltern, Partner o.ä., die event. sonst auch die Post bekommen.
Wenn man´s ganz richtig nimmt, müsste man im Grunde wohl prüfen, wo er wohnrechtlich gemeldet ist...... Man könnte auch noch seinen Anwalt befragen...... aber ich würd hier "die Kirche im Dorf lassen" und einfach die JVA-Anschrift nehmen.
Name u Vorname = Arbeitnehmer (klar)
Anschriftenzusatz = Name der JVA
Zum Feedback: STIMMT!!!!
Viele Grüße,
A.Busse
Moin,
die JVA sollte nach § 27 Absatz 4 Bundesmeldegesetz die aktuelle Anschrift sein, wenn der Freiheitsentzug mindestens drei Monate andauert, da es ja keine andere Meldeanschrift gibt (ansonsten erst ab 12 Monaten Freiheitsentzug).
Viele Grüße
Uwe Lutz