Muss einen AN bei Arbein.Online freischalten. Wo gebe ich seine Mailadresse ein?
Hallo,
Sie geben keine E-Mail-Adresse ein. Der Arbeitnehmer erhält durch Ihre Freischaltung einen Brief von der Datev, mit dem er sich bei AN online registriert.
Viele Grüße
T. Reich
Bei den vorh. AN konnte ich diesbezügl. nichts finden. War aber verunsichert, weil ich die
Mailadresse vom Mandanten erhalten hatte, daher meine Frage.
Vielen Dank und Gruss aus Köln
A. Iodice