Hallo aus Köln,
wahrscheinlich werden sich jetzt einige fragen: wieso weiß die so etwas nicht....aber ich hatte den Fall bis heute nicht.
Ich habe einen Mitarbeiter (Baulohn) , der nach Stunden abgerechnet wird.
Im letzten Monat habe ich ihm Stunden ausgezahlt, obwohl er im Urlaub war.
Nun muss ich doch eine Wiederabrechnung machen, oder? Ich arbeitet mit dem Kalendarium. D. h. ich gehe in den Monat Februar zurück. Buche ich dann die zu viel gebuchten Stunden ins Minus und buche ihm dann Urlaubsstunden?
Irgendwie habe ich "Wiederabrechnung" in der Info-Datenbank eingegeben...da kommt alles, nur keine WIEDERABRECHNUNG.
Freundliche Grüße
Monika Mustin
...habe die Lösung alleine gefunden
Freundliche Grüße
Monika Mustin