Hallo an alle,
ich habe für einen Mitarbeiter eine Wiederabrechnung gemacht. Bis jetzt hat alles gut geklappt.
Dazu habe zwei DTAs für die Nachzahlung des Weihnachtsgeldes und ein zweites DTA für alle Zahlungen an die Krankenkasse erhalten.
Leider sind auf dem DTA der Krankenkasse noch einmal alle Zahlungen die bereits bezahlt wurden nochmal aufgeführt.
Muss ich nun den Differenzbetrag der eine Krankenkasse vom ersten zum zweiten DTA selbst ausrechnen und nachträglich überweisen?
@IJanet schrieb:Hallo an alle,
.....................Muss ich nun den Differenzbetrag der eine Krankenkasse vom ersten zum zweiten DTA selbst ausrechnen und nachträglich überweisen?
Ich hätte keine andere Lösung. Die Umstellung auf Sepa-Lastschrift für die KrKassen sollte überlegt werden.
danke für die schnelle Rückmeldung.