Hallo Liebe Community,
ein Mitarbeiter möchte ein Sabbatjahr machen. Vier Jahre erhält er 75% seines Gehaltes. Die ersten 3. Jahre arbeitet er zu 100%, das 4. Jahr ist die Freistellungsphase. In den ersten 3 Jahren hat er auf der Lohnabrechnung sein Gehalt mit 100% stehen und als Kürzung (25%) mit einer eigenen Lohnart "Einbehalt Wertguthaben". Im Hintergrund noch die Lohnart 368 um das Wertguthaben aufzubauen. Auf der Gehaltabrechnung hat er somit 75% als steuer und sv Brutto. Jetzt beginnt die Freistellungsphase ( die Lohnart 368 ist nun in den Stammdaten gelöscht und laut Datev Anleitung wird nun das Wertguthaben automatisch abgebaut ( die Registerkarte Wertguthaben mit Beginn Wertguthabenbildung und Beginn und Ende Freistellungsphase sind geschlüsselt))
Die Probeabrechnung für die Freistellungsphase sieht im Grunde genauso aus wie die letzte der Aufbauphase. ist das richtig? ich bin mir da unsicher. Oder stört mich nur die Bezeichnung "Einbehalt Wertguthaben"?
Vielleicht kann mir jemand helfen
Grüße Pu
Hallo Pu,
die Abrechnung der Freistellungsphase kann identisch mit der letzten Abrechnung der Aufbauphase sein.
Vom Wertguthaben wird das SV-pflichtigen Entgelt abgebaut, falls Sie keine abweichenden Schlüsselungen hinterlegt haben.
Möchten Sie einen abweichenden Wert vom Wertguthaben abbauen, können Sie dafür die Stammlohnart 364 anlegen und in Personaldaten / Entlohnung / Festbezüge hinterlegen.
Um eine andere Bezeichnung auf der Abrechnung zu sehen, können Sie unter Mandantendaten / Lohnarten die Bezeichnung der Lohnart 368 entsprechend anpassen.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Antwort.
habe zwischenzeitlich eine Lohnart "Gehalt Freistellungsphase" angelegt. Klingt netter. Die Lohnart 368 habe ich aus den Personal-Stammdaten herausgenommen, da ja kein Guthaben mehr aufgebaut werden soll.
Viele Grüße
Pu