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Wie krankenversichern?

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letzte Antwort am 17.07.2019 08:38:01 von lohnhilfe
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rike
Beginner
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Schüler, 19 Jahre, hat gerade Abi gemacht. Jobt als Teilzeitkraft kurzfristig bei uns. Und ist privat familienversichert bei der Huk Coburg über seine Mutter. Muss er sich selbst krankenversichern?

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Guten Morgen Frau Neufeld,

wenn er zur Zeit nichts anderes macht, ist die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig und damit sv-pflichtig.

Er muss sich jetzt eine gesetzl. KK suchen, damit Sie ihn abrechnen können.

Viele Grüße

Ruth Korn

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 3
22 Mal angesehen

Hallo,

wenn er das berufsmäßig macht (siehe Seiten 12 und 14 der Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit der Bundesknappschaft), dann muss er sich eine gesetzliche KV suchen. Ansonsten können Sie ihn kurzfristig anmelden, sofern er nicht bereits im laufenden Kalenderjahr andere kurzfristige Beschäftigungen hatte, mit denen zusammen er über die 3 Monate/70 Tage kommt. Lohnsteuer in beiden Fällen individuell (bei Kurzfristigkeit ggf. pauschal, da gelten andere Grenzen).

LG
VM

LG
VM
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letzte Antwort am 17.07.2019 08:38:01 von lohnhilfe
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