Schüler, 19 Jahre, hat gerade Abi gemacht. Jobt als Teilzeitkraft kurzfristig bei uns. Und ist privat familienversichert bei der Huk Coburg über seine Mutter. Muss er sich selbst krankenversichern?
Guten Morgen Frau Neufeld,
wenn er zur Zeit nichts anderes macht, ist die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig und damit sv-pflichtig.
Er muss sich jetzt eine gesetzl. KK suchen, damit Sie ihn abrechnen können.
Viele Grüße
Ruth Korn
Hallo,
wenn er das berufsmäßig macht (siehe Seiten 12 und 14 der Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit der Bundesknappschaft), dann muss er sich eine gesetzliche KV suchen. Ansonsten können Sie ihn kurzfristig anmelden, sofern er nicht bereits im laufenden Kalenderjahr andere kurzfristige Beschäftigungen hatte, mit denen zusammen er über die 3 Monate/70 Tage kommt. Lohnsteuer in beiden Fällen individuell (bei Kurzfristigkeit ggf. pauschal, da gelten andere Grenzen).
LG
VM