Eine Werkstudentin, die sich noch über ein Jahr in Elternzeit befindet, hat mir mitgeteilt, dass sie im Januar exmatrikuliert wurde, da sie das Studium beendet hat. Die Krankenkasse möchte nun eine korrekte Meldung ab Januar.
Nach Rücksprache mit dem Mandanten habe ich die Werkstudentin zum Exmatrikulationsdatum im Januar gekündigt und einen Tag später mit neuer Mitarbeiternummer als SV-pflichtige Mitarbeiterin in Elternzeit angelegt. Bei der Probeabrechnung für März ergibt sich , dass keine Abrechnung erstellt werden kann. Sie erhält ja zur Zeit kein Gehalt.
Wie kann ich sicher sein, dass die Abmeldung und die Anmeldung im Januar korrekt erfolgt sind?
Hallo,
das beantwortet nicht Ihre Frage, aber mir stellt sich die Frage, ob die Werkstudentin in Elternzeit wegen der Elternzeit ein Urlaubssemester genommen hat? Dann hätte das Werkstudentenprivileg nicht mehr gegolten (Werkstudentenprivileg: Für welchen Studentenjob gilt es? | Personal | Haufe).
Wenn ein Austritt erfasst wurde, wird mit der Abrechnung mit Sicherheit auch eine Abmeldung erstellt. Das würde ich jetzt einfach drauf ankommen lassen. Bzgl. der Anmeldung könnten Sie auch abrechnungsunabhängig in Lodas unter "Mitarbeiter >> DEÜV-abrechnungsunabhängige Anmeldung" diese übersenden.
Viele Grüße!
Danke für die Idee.
Meine Werkstudentin hat in der Elternzeit Ihre Masterarbeit beendet und zum Exmatrikulationszeitraum damit ihr Studium abgeschlossen. Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten und erst zum Ende der Elternzeit im Sommer nächsten Jahres mit der Werkstudentin entscheiden, wie es weitergehen soll. Dem Arbeitgeber entstehen keine Kosten, die Werkstudentin (jetzt SV-pflichtig Beschäftigte) ist weiter krankenversichert.