Hallo liebe Community,
ich habe mal ein Problem. Ein Student hat ein Gewerbe und soll bei einem AG als Werkstudent angestellt werden.
Zur Zeit hat er bei diesem AG einen Minijob.
Wie wird hier die 20-h-Regel beachtet? Kann dieser Student als Werkstudent mit 20 h/Woche bei dem AG angestellt werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Soviel ich weiß nur, wenn bei der Gewerbetätigkeit 0,0 Stunden anfallen (einschließlich Büroarbeit etc.).
Vielen lieben Dank. Dann nehme ich dass so.
LG
Ines