abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Werkstattwagen

1
letzte Antwort am 22.02.2021 22:19:07 von RAHagena
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
YKulueke
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
135 Mal angesehen

Hallo,

 

Wir stolpern hier im Büro gerade über eine lohnsteuerliche Beurteilung.

 

Die MA eines Mandanten erhalten die Werkstattwagen mit nach Hause für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb.

Es handelt sich um Monteure, die i.d.R. arbeitstäglich zwar den Betrieb anfahren, aber lediglich um Material und Kollegen am Platz einzusammeln und dann zum Kunden raus zu fahren.

 

Im Arbeitsvertrag ist keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt.

 

Quantitativ begründet sich auch keine erste Tätigkeitsstätte (nicht zwei volle Arbeitstage, nicht 1/3 der festgelegten Arbeitszeit).

 

Muss der Weg zw. Arbeit und Wohnung dennoch angesetzt werden mit 0,03% des BLP?

 

Ich stolpere über die Definition der Sammelstelle und würde den Mandanten deshalb nicht aus der (2017 bei einer LSt-Prüfung festgestellten) Besteuerung lassen.

Demnach liegt eine Sammelstelle vor, wenn diese arbeitstäglich auf Weisung des AG angefahren wird und diese wird dann für die Entfernungspauschale wie eine 1. Tätigkeitsstätte gesehen.

 

Grüße,

Y. Kulüke

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
119 Mal angesehen

Solange die AN in der Konstellation den Betrieb anfahren, wird es teuer.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

0 Kudos
1
letzte Antwort am 22.02.2021 22:19:07 von RAHagena
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage