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Welchen Zweck hat "Angaben zu geringfügiger Beschäftigung"

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letzte Antwort am 08.10.2018 18:17:36 von ilana
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ilana
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

vorhin bin ich über einen Minijobber gestolpert, bei dem bisher unter

"Angaben zu geringfügiger Beschäftigung" "Geringverdiener/geringfügig Beschäftigter:" keine Auswahl  getroffen war (bzw. das vorbelegte Feld war drin).

Die Probeabrechnung und Beiträge scheinen trotzdem korrekt zu sein.
Nun frage ich mich, wozu die Angabe eigentlich grundsätzlich da ist? Bei einem Geringverdiener verstehe ich das, aber bei den anderen zwei Optionen..?

Ich dachte früher es hätte mit der Pauschalierung zu tun, aber gut, die schlüsselt man unter der Steuer ja nochmal separat.
Auch fürs Krankengeld kann es nicht sein, denn da benutzt man ja die spezielle Fehlzeit für Minijobber krank über 6 Wochen, damit keine EEL gemacht wird.

Hat jemand eine Ahnung oder Idee was das Feld bezweckt?

LG Ilana

shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo ilana,

die Schlüsselung sorgt dafür, dass das Programm die Verdienstgrenzen und die Arbeitszeit selbständig prüft.

Auszug aus dem Hinweistext im Programm:

Hinweis Geringverdiener/Geringfügigkeit

  • Geringverdiener sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Verdienst bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung allein in voller Höhe. Wenn Sie den Eintrag Geringverdiener gewählt haben, wird bei jeder Abrechnung geprüft, ob das laufende Entgelt die Geringverdienergrenze überschreitet. Wenn ja, werden die Arbeitnehmer nicht als Geringverdiener behandelt.

    Wird durch eine Sonderzahlung die Geringverdienergrenze überschritten, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge vom Entgelt bis 325,00 EUR allein tragen (seit 01.08.2003). Nur vom übersteigenden Betrag des Einmalbezugs müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte entrichten. Das Rechenzentrum berücksichtigt dies automatisch.

  • Geringfügigkeit liegt vor, wenn der Verdienst und die Arbeitszeit bestimmte Grenzen nicht überschreiten und deshalb keine Sozialversicherungspflicht besteht. Der Eintrag Geringverdiener ist auch für sonstige nicht sozialversicherungs- und nicht meldepflichtige Arbeitnehmer einzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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ilana
Einsteiger
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Hallo Herr Lubbe,

.. und danke für Ihre Antwort


Die Hinweise hatte ich durchgelesen, aber ganz schlau geworden bin daraus nicht.
In Sachen Geringverdienergrenze 325€ komme ich noch mit - das wird geprüft sobald man es schlüsselt - ok. (Bei "geringfügig entlohnt" werden dann evtl. die 450€ geprüft?)

Wenn ich nun aber z.B. "kurzfristig beschäftigt" schlüssle, haben Sie eine Idee was das für eine Konsequenz / Prüfung auslösen würde?


LG

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shizofritz
Aufsteiger
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Meine erste Vermutung wäre eine Prüfung der Verdienstgrenzen bzgl. der Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeit. Aber sicher könnt ichs grad auf Anhieb nicht sagen

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ilana
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Stimmt, eine gute Idee. Da werde ich bei Gelegenheit mal rumprobieren und mir die Hinweise ansehen

LG

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letzte Antwort am 08.10.2018 18:17:36 von ilana
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