Hallo zusammen,
ich beschäftige mich nun aus mit dem Einführen der digitalen Personalakte.
Nun bin ich bei meinen Nachforschungen darauf gestossen, dass nicht alle
Personalunterlagen digitalisiert werden dürfen. Aufgrund verscheidenster
Gesetze.
Beispiele: Arbeitsverträge, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Dürfen diese wie beim ersetzenden Scannen in Belege Online gespeichert
und das Papier dasnn vernichtet werden?
Wie sieht es mit eventueller Beweiskraft aus? Würde der "Scan" ausreichen?
Gibt es evtl. ein DATEV Dokument, oder kann jemand eine qualifizierte Auskunft
darüber geben?
Oder: Kann jemand sagen welche Papier-Unterlagen definitiv nicht wie beim ersetzenden
Scannen behandelt werden dürfen?
Hallo Community,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass DATEV hierzu keine rechtliche Auskunft geben kann. Ein Informationsdokument gibt es dazu nicht.
Technisch gesehen können Sie alle Dokumente hochladen, Sinn machen vor allem prüfungsrelevante Dokumente.
Kann jemand mit Erfahrungen aus der Praxis unterstützen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Technisch ist vieles möglich. Es stellt sich nur die Frage, in wie weit die Archivierung gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. widerspricht.