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Welche Personalunterlagen dürfen digitalisiert werden?

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letzte Antwort am 12.03.2019 12:28:40 von mkinzler
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mel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
335 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich nun aus mit dem Einführen der digitalen Personalakte.

Nun bin ich bei meinen Nachforschungen darauf gestossen, dass nicht alle

Personalunterlagen digitalisiert werden dürfen. Aufgrund verscheidenster

Gesetze.

Beispiele: Arbeitsverträge, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Dürfen diese wie beim ersetzenden Scannen in Belege Online gespeichert

und das Papier dasnn vernichtet werden?

Wie sieht es mit eventueller Beweiskraft aus? Würde der "Scan" ausreichen?

Gibt es evtl. ein DATEV Dokument, oder kann jemand eine qualifizierte Auskunft

darüber geben?

Oder: Kann jemand sagen welche Papier-Unterlagen definitiv nicht wie beim ersetzenden

Scannen behandelt werden dürfen?

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
73 Mal angesehen

Hallo Community,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass DATEV hierzu keine rechtliche Auskunft geben kann. Ein Informationsdokument gibt es dazu nicht.

Technisch gesehen können Sie alle Dokumente hochladen, Sinn machen vor allem prüfungsrelevante Dokumente.

Kann jemand mit Erfahrungen aus der Praxis unterstützen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
73 Mal angesehen

Technisch ist vieles möglich. Es stellt sich nur die Frage, in wie weit die Archivierung gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. widerspricht. 

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letzte Antwort am 12.03.2019 12:28:40 von mkinzler
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