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Welche Lohnart bei Urlaubsabgeltung in Krankheit vor Renteneintritt

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letzte Antwort am 13.04.2022 20:32:43 von TN
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ALEXX55
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Hallo

 

hoffe ich habe den richtigen Bereich gewählt.

 

Aktueller Fall in LuG - AN ist durch Betriebsunfall seit 2021 in Krankengeld. Somit sind in 2021 noch 16 Tage Urlaub vorhanden. AN wird in 10.2022 in Altersrente gehen. Sie hätte gerne den Urlaub aus 2021 jetzt ausgezahlt. Welche Lohnart muss hier angewandt werden, da es ja SV frei sein müsste?

 

Vielen Dank

 

Alex

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

Sie können die Standard-Lohnart 4060 Urlaubsabgeltung der Datev verwenden. Durch die K6-Buchungen seit dem letzten Jahr wird geprüft, ob es sv-pflichtiges Entgelt gibt und ob die anteilige BBG ermittelt werden muss. 

 

Achtung, rechnen Sie im März ab, greift ggf. auch noch die Märzklausel.

 

Viele Grüße

T. Reich

ALEXX55
Beginner
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Hallo Herr Reich,

 

vielen Dank für die Info - wir werden die Auszahlung jetzt in den April reinnehmen, hier wird der Betrag für die nicht genommenen Stunden mit Buchung 4060 LSt und SV frei genommen, also Brutto=Netto. Die Dame hat natürlich in diesem Jahr nichts verdient und wird auch die folgenden Monate bis zur Rente nicht mehr arbeiten. Ist die Abrechnung von DATEV dann hier so korrekt und muss ich für die LSt ein fiktives Nettogehalt eingeben?

 

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

 

Alex

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

ob die Abrechnung korrekt ist, müssen Sie beurteilen. Das ist aus der Ferne schwierig zu beurteilen 😉

 

Lohnsteuerlich handelt es sich um einen sonstigen Bezug. Hier müssen Sie ggf. noch das Entgelt für den Rest de Jahres berücksichtigen. Hier dürften Sie auch einen entsprechenden Hinweis bei der Probeabrechnung erhalten.

 

Viele Grüße

T. Reich

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ALEXX55
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Sehr geehrter Herr Reich,

 

außer der Auszahlung des Urlaubsanspruches wird es hier keine weiteren Zahlung bis zum Renteneintritt geben. Daher hoffe ich an, dass der Betrag von DATEV so richtig berechnet wurde.

 

Vielen Dank

Alex Hillman

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ALEXX55
Beginner
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Guten Tag

 

ich habe einen etwas komplizierten Fall.

 

Wir möchten einem Mitarbeiter helfen und ihm ein Darlehen gewähren, da es bereits Lohnpfändungen gibt, die aber hiermit abgewandt werden sollen, bzw. direkt in einem gezahlt werden sollen.

Allerdings möchten wir die Überweisungen direkt über den Monatslohn, wenn er sein Darlehen bekommt von seinem Gehalt abziehen.

Also insgesamt 4 Überweisungen an verschiedene Institutionen. Das Darlehen habe ich schon eingegeben, kein Problem. Wie kann ich aber die 4 individuellen Überweisungen schlüsseln, also welche Lohnart nehme ich da? Es soll ja vom Netto abgezogen werden.

Es müssten dann auch 4 Lohnarten sein, da alles in dem Monat abgezogen werden soll.

 

Der Hintergrund hier ist es dem Arbeitnehmer einfacher zu machen und sicher zu gehen, dass das Darlehen nur für diese Zwecke genutzt wird, ist auch so vom AN gewollt.

 

Vielen Dank

 

Alex

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TN
Fachmann
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Da müssten Sie sich vermutlich selbst behelfen und 4 verschiedene Nettoabzugsarten anlegen (z. B. Kopie aus Miete oder Telefon).

 

Liegt die Darlehenshöhe im Bereich eines geldwerten Vorteils?

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letzte Antwort am 13.04.2022 20:32:43 von TN
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