Hallo,
ich habe jetzt einen Mandanten, dessen Arbeitnehmer eine Weiterbildung beginnt.
Diese ist ebenfalls in Kurzarbeit.
Jetzt habe ich einen Kug-Antrag vorliegen, in dem ein Zuschuss zu Lehrgangskosten während der Kurzarbeit beantragt wird (§106a SGB III).
Wie muss ich das jetzt in Lodas eingeben? Ich habe keine Lohnart hierfür gefunden.
Ich hab grad keinen Plan, wie ich damit umgehen soll... 🤔 (außer an das AA zu faxen 😊)
Danke schon mal im Voraus.
Also ich weiß, dass ich den ausgefüllten Antrag an das Arbeitsamt schicken muss.
Wenn der Zuschuss dann kommt, buche ich diesen dann einfach als Zuschuss auf dem Konto 4155 im SKR03 oder muss ich den noch zusätzlich irgendwo im Lohn eingeben?
Hat das schon mal jemand gehabt?
Hallo,
klären Sie bitte mit der Bundesagentur für Arbeit, wie mit dem Zuschuss zu den Lehrgangskosten für (eine) während der Kurzarbeit begonnene Weiterbildungsbildungsmaßnahme(n) (§ 106 a Abs. 2 SGB III) in Bezug auf die Lohnabrechnung umgegangen werden muss.