Hallo liebe Community,
eine Mitarbeiterin von uns (geb. 02.05.1958) wurde zum 31.05.2022 die Altersvollrente zugesprochen.
Ich habe sie dementsprechend zum 31.05.2022 abgemeldet.
Nun kommt sie vorübergehend auf 80 Stunden angemeldet zurück.
Im Personengruppenschlüssel habe ich die 119 eingegeben, bei dem Beitragsschlüssel 3-3-2-1 und bei dem Rentnerschlüssel die 40.
Nun bringt er mir folgende Fehlermeldung:
Hat jemand einen Rat für mich?
Vielen lieben Dank schon mal 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich vermute, es liegt daran, dass die Regelaltersgrenze nicht erreicht ist. Für den Jahrgang 1958 liegt diese bei 66 Jahren. M.E. müsste mit 3111 und 120 abgerechnet werden.
Laut Schreiben der Rentenversicherung hat sie diese aber bereits jetzt ohne Abzüge zugesprochen bekommen.
Moin,
es kann ggf. eine Rente für langjährig Versicherte vorliegen. Diese kann abschlagsfrei auch schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden.
Für die Arbeitslosenversicherung ist aber alleine die Regelaltersgrenze maßgebend.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wahrscheinlich bekommt sie die Rente weil sie die 45 Jahre voll hat, aber in echt ist sie ja erst 64.
Das wusste ich nicht - dann werde ich den Beitragsgruppenschlüssel ändern.
Vielen Dank für die schnellen Antworten!