Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zur Wegezeitenentschädigung.
Ist bei täglicher Heimfahrt nur eine Strecke z.B. vom Betrieb zur Baustelle mit den entsprechenden Kilometern zu berücksichtigen oder die Hin- und Heimfahrt? Bsp.weise: Strecke vom Betrieb zur Baustelle = 50 km (einfach),sind mit Rückfahrt dann 100 km gesamt. Muss ich die 50 km für diesen Tag annehmen oder die 100 km?
Und bei Baustellen ohne tägliche Heimfahrt sind dann nur sozusagen am An- und Abreisetag die Kilometer zu berücksichtigen?
Ich freue mich wenn ich hier Hilfe erhalte. Danke
Grüße Moni
Hallo Moni,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Alternativ halten Sie bitte Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Ich konnte auch anderweitig noch keine zufriedenstellende Antwort dazu bekommen. Die Unsicherheit, wie es genau abgerechnet werden muss, ist scheinbar vorhanden.
Grüße Moni