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Wechsel von gesetzlicher Rentenversicherung zu Versorgungswerk innerhalb vom Abrechnungsmonat

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letzte Antwort am 29.06.2022 05:58:39 von Constanze_GM
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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin hatte bei Eintritt beim Mandanten vergessen, Ihren RV-Befreiungsantrag zu stellen. Nun hat sie rückwirkend zum 04.02.2022 die RV-Befreiung bekommen. Sie war seither freiwillig gesetzlich versichert und ich habe im "Lohn und Gehalt" unter Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten / Versorgungswerk das Datum des Wechsels eingegeben. Den Beitragsgruppenschlüssel habe ich auf 9011 ab Februar geändert. Die Mitarbeiterin ist allerdings bereits zum Ende Mai ausgeschieden. Ich habe jetzt eine Probeabrechnung für 07/2022 gestartet, in der mir die Nachberechnung des AG-Beitrags zum Versorgungswerk ausgewiesen wird. Nun stellt sich mir aber die Frage, was mit dem RV-Beitrag vom 01.-03.02.2022 passiert. Den Beitragsgruppenschlüssel kann ich ja nur für den vollen Monat ändern. Wird es hier später Probleme bei einer RV-Prüfung kommen?

 

Danke vorab für Eure Hilfe

 

Constanze

TN
Fachmann
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Bei uns wird in solchen Fällen ab dem Änderungsdatum mit einer neuen Personalnummer abgerechnet.

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Danke, normalerweise hätte ich das auch so gemacht (oder aber mit Austritt und Wiedereintritt auf gleicher Personalnummer. Leider ist es bei mir aber so, dass ich die RV-Befreiung erst 1 Monat nach Austritt, also 4 Monate später, erhalten habe. Das heißt, mittlerweile ist sogar schon die Steuerentlastung drüber gegangen. Des weiteren benötigt der Mandant eine aussagefähige Verdienstbescheinigung zur Geltendmachung von Förderzusagen. Da die Zeit drängte, habe ich es jetzt so gemacht, dass ich wie anfangs beschrieben das Wechseldatum eingepflegt habe und die Rückrechnung verrechnet alles centgenau. Ich hoffe jetzt mal, dass damit alles erledigt ist. Die Lohnabrechnung sieht plausibel aus und geht finanziell auch auf.

 

Danke nochmals.

 

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letzte Antwort am 29.06.2022 05:58:39 von Constanze_GM
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