Liebe Community,
für einen Mitarbeiter haben wir rückwirkend für November den 'Nebenarbeitgeber' und somit die Lohnsteuerklasse 6 übermittelt bekommen. Dies hat alles seine Richtigkeit. Das Beschäftigungsverhältnis des AN wird bei uns als Nebenbeschäftigung fortgeführt. Ist es notwendig, den Mitarbeiter im System neu anzulegen oder kann er einfach mit der neuen Lohnsteuerklasse fortgeführt werden?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Steuerklasse kann doch historisch erfasst werden. Also einmal eine neue Gültigkeit ab eintragen und dann wird auch weiterhin mit dem gleichen Mitarbeiter abgerechnet. Keine Neuanlage...
Vielen Dank!