Ich habe eine Lohnmandat aus einem Fremdsystem übernommen. Dort fand eine Abmeldung wegen Systemwechsel statt im Zug dessen wurde auch eine LSt-Bescheinigung bis 31.10.22 erstellt muss ich trotzdem die Lohnkontoergebniswerte vortragen?
Eigentlich sieht das mehr nach einer Abmeldung aus, und nicht nach einer Systemwechselabmeldung.
Schauen Sie sich die SV-Meldungen dazu einmal an, daran können Sie erkennen, welche Form der Abmeldung im Fremdsystem vorgenommen wurde.
Als Abmeldung steht da Grund 36 Abmeldung - Systemwechsel. Daher bin ich ja so irritiert.
Vielleicht ist der AN dann von Individualbesteuerung auf Pauschalbesteuerung umgestellt worden?
Hallo,
ist der Mitarbeiter hier erneut neu eingetreten?
Lohnkontoergebniswerte sind immer dann vorzutragen, wenn ein unterjähriger Systemwechsel stattfindet.
Dies ist notwendig, damit die Lohnsteuerbescheinigung im Dezember mit den korrekten Abrechnungswerten erstellt wird.
Da in diesem Fall bereits eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde, ist ein Vortrag nicht zwingend notwendig.
Bitte klären Sie ggf. mit dem Vorberater, ob hier noch Handlungsbedarf besteht.