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Vorzeitige Auszahlung BAV im Lohn berücksichtigen (Lodas)

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letzte Antwort am 03.09.2021 11:53:01 von lohnexperte
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jfricker
Beginner
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Nachricht 1 von 4
641 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich dazu entschlossen einen im Jahr 2003 abgeschlossenen Pensionskassenvertrag vorzeitig vor Renteneintritt aufzulösen, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen. Der Arbeitnehmer ist knapp über 60, aber von der Rente noch ein Stück entfernt.

 

Der Arbeitnehmer hat von der Versicherung direkt das Geld auf sein Konto überwiesen bekommen.

 

Wir sind der Meinung, dass dies nun noch im Lohn berücksichtigt werden muss, sind aber überfragt wie.

Bei Zahlung durch Versicherung an Arbeitnehmer sollte die Lohnsteuer ja über seine EST fällig werden.

Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Der Vertrag wurde monatlich durch Entgeltumwandlung, sowie einen AG-Anteil finanziert.

Die Datev-Dokumente hierzu helfen leider nicht weiter. Hat vielleicht jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß wie das über Datev einzugeben ist?

 

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen/Anregungen.

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Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
591 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Krankenkasse.
Wenn Ihnen bekannt ist, wie der Vertrag abzurechnen ist, finden Sie die passenden Lohnarten im Kapitel 3.8 im Dokument 5303396 .  

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jfricker
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
561 Mal angesehen

Hallo Frau Heinlein,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

Weiß vielleicht jemand aus der Community, wie man das am besten handhabt?

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lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
544 Mal angesehen

Hallo,

 

ich kann nur empfehlen, als Arbeitgeber den konkreten Sachverhalt den zuständigen Stellen (Deutsche Rentenversicherung - Prüfdienst sowie der Krankenkasse des Mitarbeiters) zu schildern, die eigene Rechtsauffassung darzustellen und um entsprechende Würdigung bitten.

 

Parallel würde ich dem Mandanten und seinem Mitarbeiter empfehlen, selbst in die Spur zu gehen, um die Größenordnung der noch zu zahlenden Beträge (ESt etc., KV) in Erfahrung zubringen.

 

Viele Grüße

 

 

 

 

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letzte Antwort am 03.09.2021 11:53:01 von lohnexperte
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