Hallo,
ich muss ab März 30 Mitarbeiter aus einem Mandanten in einen neuen Mandanten ausgliedern.
Die Betriebsnummer vom Mandant bleibt erhalten.
Ich würde die Meldung SV - An-und Abmeldung wegen sonstiger Gründe und für die Lohnsteuerbescheinigung die Vortragswerte 01+01/24 erfassen, da das Arbeitsverhältnis nicht endet.
Laut Mitarbeiter unseres Steuerbüros ist die Anwendugn nicht korrekt und die Mitarbeiter müssen beim ersten Mandanten abgemeldet, eine SV-Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung sowie die Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden.
Beim neuen Mandanten der Neueintritt mit dem 01.03.2024 erfasst werden.
Lt. §41b EStG wird eine Lohnsteuerbescheinigung nur bei Ende Arbeitsverhältnis oder am Ende des Kalenderjahres ausgestellt.
Kann mir Jemadn Tipps geben, welche Variante korrekt ist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich nehme an es handelt sich hier um mehrere Betriebe von ein und demselben AG (Filialen).
Wenn die Betriebsnummer bleibt, d.h. die AN innerhalb des AG von einem Betrieb zum anderen wechseln, besteht keine Meldepflicht. Warum? Weil es keinen Meldetatbestand "Wechsel Beschäftigungsbetrieb" gibt. 😁
VG Anja
Hallo Anja,
da im ersten Mandanten weiterhin abgerechnet werden, muss ich bei den 30 MA ein Austrittsdatum erfassen und es wird eine Meldung erzeugt.
Ich habe bisher mit lodas gearbeitet und erst seit 4 Monaten mit L&G. Gibt es im L&G eine Möglichkeit, die Abmeldung zu unterdrücken?
Vielen Dank 😊
Conny44
Hallo Conny44,
ich habe immer nur mit Lodas gearbeitet aber die Suchmaschine hilft einem da auch oft ..
Auf Mandantenebene im Menü:
Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis DEÜV
Bei Element - Liste Art der Teilnahme an der DEÜV - Keine Teilnahme an der DEÜV wählen.
Siehe:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1031774
LG Anja
Hallo Anja,
vielen Dank für die tollen Info`s
VG
Conny