Guten Morgen,
ich habe für einen MA bereits eine Erstbescheinigung von der Klinik, eine Folgebescheinigung bis 14.09.2021 von seinem Hausarzt und jetzt eine Erstbescheinigung von der Urlaubsvertretung des Hausarztes ab 15.09.2021 bis zum 24.09.2021 erhalten.
Jetzt habe ich gestern bei der Krankenkasse angerufen um zu klären, dass die erneute Erstbescheinigung eigentlich eine Folgebescheinigung sein muss. Die "freundliche!!!" Mitarbeiterin der Krankenkasse hat mir erklärt, dass ich nicht wissen kann ob es sich um eine Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung handelt (lt. Aussage unseres MA auf jeden Fall, weil Urlaubsvertretung). Ich wurde von der Mitarbeiterin darauf hingewiesen aus datenschutzrechtlichen Gründen die DÜ Vorerkrankungszeiten abzurufen. Das funktioniert hier aber nicht, da ich keine mind. 30 Vorerkrankungstage habe.
Folgende Meldung erscheint:
Jetzt meine Frage: Wie kann ich dann elektronisch in solch einem Fall eine Vorerkrankungszeit abfragen in Lohn und Gehalt?
Da der Fall bei uns immer wieder vorkommt, wäre ich für eine Lösungsmöglichkeit dankbar.
MFG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
Ärzte tun sich häufig schwer damit, eine Folgebescheinigung auszustellen, wenn sie nicht selbst die Erstbescheinigung ausgestellt haben.
Solange die 30 Tage noch nicht erreicht sind, spielt es aber doch auch keine Rolle, ob Sie eine Erst- oder Folgebescheinigung vorliegen haben. Interessant wird die Frage, ob die gleiche Erkrankung oder eine neue Erkrankung vorliegt doch erst, wenn die 42 Tage Lohnfortzahlung überschritten werden.
Aus diesem Grunde dürfen die Vorerkrankungsanfragen nur erfolgen, wenn mindestens 30 Tage schon "voll" sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
dass die Frage erst mit den 42 Tagen Lohnfortzahlung interessant wird, ist mir schon bewusst. Mein Chef will aber auch dass die Krankheitszeiten laufend stimmen, da wir bereits mehrfach hinterher das Problem hatten, dass dann Zeiten in denen sogar der Mitarbeiter bestätigt hat, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelte, von den Krankenkassen nicht anerkannt werden.
Jetzt erklären Sie mal einer "freundlichen" Mitarbeiter der Krankenkasse, dass die DÜ Vorerkrankungszeiten erst mit 30 Tagen Vorerkrankungszeit funktioniert!
Trotzdem vielen Dank für die Antwort, ich habe bei der Urlaubsvertretung angerufen und sie stellen dem MA eine Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum aus.
MFG