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Voraussetzungen für EEL schaffen

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letzte Antwort am 11.05.2017 11:18:30 von Katharina_Dietl
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adb
Beginner
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Guten Tag liebe Community,

ich muss vorausschicken, dass ich längere Zeit keinen Lohn mehr abgerechnet habe und noch nicht alle Neuerungen verinnerlicht habe.

Ich bin als Krankheitsvertretung in die Firma gekommen und habe festgestellt, dass EEL bisher nicht genutzt wurde, da die relevanten Daten nicht geschlüsselt sind. Ich habe mich durch das Dokument 1021811 geklickt und bin bei der Entlohnungsform hängen geblieben. Wir haben Angestellte, bei denen sich nichts verändert, und Arbeiter mit Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie Nachtzuschlägen. Außerdem haben wir eine BAV mit Gehaltsumwandlung.

Für die Arbeiter ist ein Festbezug angelegt, der dem Stundenlohn multipliziert mit der Regelarbeitszeit entspricht. Die variablen Entgeltbestandteile werden monatlich zusätzlich erfasst. Bei der Entlohnungsform ist willkürlich und ohne erkennbaren Zusammenhang Gehalt oder Stundenlohn geschlüsselt.

Ich habe den bösen Verdacht, dass damit keine vernünftige Berechnung der Entgeltersatzleistung stattfinden kann.

Meine Frage ist nun, wie ich die Bezüge für die Arbeiter so eingeben kann, dass diese zwar monatlich einen Grundlohn basierend auf der Regelarbeitszeit erhalten, dieser aber trotzdem Stunden zuzuordnen ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Angelika Döhler

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Döhler,

es ist richtig, dass die geschlüsselte Entlohnungsform Auswirkung auf die Berechnung für die EEL-Bescheinigung hat. Es ist hierbei unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit in der Entlohnungsform nach Gehaltsempfänger und Stundenlohnempfänger zu unterscheiden. Die erfasste Schlüsselung ist auf Richtigkeit zu prüfen.

Möchten Sie die Arbeitnehmer nach Stundenlohn abrechnen, müssen Sie die geleisteten Stunden über die Bewegungsdaten buchen.

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Dokument Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles.

Beachten Sie hierbei insbesondere Punkt 9.3.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.05.2017 11:18:30 von Katharina_Dietl
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