Hallo zusammen,
ich möchte für einen Mitarbeiter, der am 01.06.2019 eingestellt wurde, die Vorarbeitgeberwerte erfassen.
Die Besonderheit besteht darin, dass der Mitarbeiter zuvor im Ausland (Luxemburg) tätig war.
Sind in diesem Fall Vorarbeitergeberwerte zu erfassen? Wenn ja, worauf ist zu achten?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Hallo,
erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten bei Ihrer Finanzverwaltung. Diese kann Ihnen mitteilen, ob Sie die Vorarbeitgeberwerte erfassen dürfen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG