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Volle Gewährung Resturlaubsanspruch Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 10.02.2022 14:32:01 von Nina_Schöneweis
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meysa
Beginner
Offline Online
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Sehr geehrtes Datev-Team,

sehr geehrte Kollegen,

 

ich bin soeben von der SOKA-Bau über eine Änderung informiert worden, die (laut Aussage der SOKA) nicht explizit an die Arbeitgeber oder an die Datev (oder andere Programmhersteller) gegeben wurde:

Nach Aussage der SOKA-Bau hat die Rundung des sich aus den Beschäftigungstagen ergebenden Urlaubsanspruchs am Ende des Jahres erst „zum Jahresende“ und daher nach Abschluss des Monats Dezember zu erfolgen.

 

Wird somit im Dezember der gesamte Resturlaubsanspruch (inkl. Ansprüche aus Rundung) genommen, meldet das System der SOKA einen Fehler wegen zu viel gewährten Urlaubs.

 

Bisher habe die SOKA nach eigener Auskunft aus Kulanz die sich daraus ergebenden Differenzen manuell umgebucht, die Rundung zuerst vorgenommen und die Erstattung wie beantragt gewährt.

Da dies jedoch mit hohem Aufwand verbunden war, wurde diese Verfahrensweise eingestellt.

Beantragte Urlaubserstattungen für Dezember 2021, die durch Rundung entstandene Anteile enthalten, werden daher mit dem Hinweis auf zu hohe Urlaubsgewährung abgelehnt!

 

Betroffen sind davon zumindest die Fälle, in denen der Resturlaubsanspruch der Mitarbeiter nicht für die freie Zeit ausreichte und die restlichen Tage als unbezahlter Urlaub gewährt wurden. Dies jedenfalls dann, wenn zur Berechnung des Resturlaubs auf das „Berechnungsschema Urlaub-Baulohn“ der Datev (Lohn und Gehalt) zurückgegriffen wurde (oder im Rahmen einer Probeabrechnung einfach ausprobiert wurde, wie viel Urlaub eingetragen werden kann).

 

Das Berechnungsschema der Datev (L&G, ob es in LODAS ähnlich ist, kann ich nicht sagen) nimmt die Rundung nämlich zu früh vor und rechnet: Beschäftigungstage/12 = Gesamturlaubsanspruch lfd. Monat (ggf. gerundet) abzgl. In Vormonaten abgerechneter Urlaub = im lfd. Monat verfügbarer Anspruch

 

In meinem Fall errechnet Lohn & Gehalt somit aus 176 Beschäftigungstagen einen Urlaubsanspruch von (gerundet) 15 Tagen. Bei 12 bereits gewährten Urlaubstagen ergibt sich für Dezember 2021 ein verfügbarer Urlaubsanspruch von 3 Tagen.

Tatsächlich ergeben sich aus 176 Beschäftigungstagen aber nur 14,67 Urlaubstage. Im Dezember stehen damit nur 2,67 Tage zur Verfügung (14,67-12). Genommen werden können daher effektiv nur 2 Tage, da Bruchteile von Urlaubstagen nicht gewährt werden können. Erst zum 31.12. wird dann der noch bestehende Resturlaubsanspruch von 0,67 Tagen kaufmännisch auf 1,0 Tage aufgerundet.

 

Ich gehe davon aus, dass damit auch ein Abruf der gesamten Urlaubsvergütung mittels Lohnart 8003 nicht mehr ohne Weiteres funktioniert (zumindest würde ich solche Fälle prüfen, wenn ich sie abgerechnet hätte).

 

Bitte an die Datev:

  1. Ist es möglich, das Berechnungsschema anzupassen, damit beim nächsten Jahreswechsel solche Differenzen nicht mehr auftreten (und nicht manuell nachgerechnet werden muss)?
  2. Ist der Abruf der gesamten Urlaubsvergütung mittels Lohnart 8003 noch möglich? Was muss hierbei ggf. beachtet werden? (Dok.-Nr.: 5303034 ggf. bitte aktualisieren)

 

Vielen Dank und einen schönen Tag!

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Erläuterung. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir waren in den letzten Tagen nicht untätig und haben bereits versucht den Sachverhalt mit der SOKA-BAU zu klären.


Bisher wurden im Dezember die Urlaubstage kaufmännisch gerundet. Die gerundeten Tage wurden abgerechnet sowie gemeldet. Eine Änderung ist uns bisher nicht bekannt.


Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt detaillierter prüfen und abschließend klären können. Neben einer betroffenen Berater-, Mandanten- und Mitarbeiternummer benötigen wir von Ihnen die Betriebskontennummer für die Kommunikation mit der SOKA-BAU.


Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.02.2022 14:32:01 von Nina_Schöneweis
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