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Volle Erwerbsminderungsrente - rückwirkend bewilligt

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letzte Antwort am 06.07.2022 11:51:54 von JaKr
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Sylvia-1
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo liebe Community!

Ich bin relativ neu in Lodas und ganz neu in der Community.

 

Meine Frage bezieht sich auf eine rückwirkend und befristet bewilligte Erwerbsminderungsrente. Unsere Mitarbeiterin hat ab 15.12.2020 Krankengeld bezogen.

 

Ich habe folgende Aufgabenstellung der Krankenkasse:

 

Aufgrund der rückwirkenden Rentenbewilligung (Rente wegen voller Erwerbsminderung) zum 01.06.2021 sind folgende Ummeldungen vorzunehmen:

 

Abmeldung (Grund 32, Beitragsgruppenwechsel) zum 31.05.2021 in der Beitragsgruppe 1111 und der Personengruppe 101 mit Entgelt 0.

Anmeldung (Grund 12, Beitragsgruppenwechsel) zum 01.06.2021 in der Beitragsgruppe 3101 und der Personengruppe 101 mit Entgelt 0. Ich würde hier in 6/21 die Beitragsgruppe ändern – müsste dann die Meldungen 32 und 12 auslösen?

 

Da der Krankengeldbezug zum 04.01.2022 geendet hat, ist dann noch eine Abmeldung (Grund 34) vorzunehmen für den Zeitraum 05.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 in der Beitragsgruppe 3101 und der Personengruppe 101 mit Entgelt 0. Hier würde ich in 01/22 Krankengeldende wegen Erwerbsmind.rente zum 04.01.2022 eingeben – dann müsste die Meldung 34 im Februar automatisch kommen?

 

Die Mitgliedschaft endet dann sozialversicherungsrechtlich zum 04.02.2022 bei der AOK Bayern. Sie ist dann unmittelbar im Anschluss (ab 05.02.2022) als Rentnerin mit eigener Mitgliedschaft bei der AOK Bayern weiterversichert.

 

Es ist außerdem noch eine Urlaubsabgeltung abzurechnen.

Antwort AOK:

Dieser kann für die Vergangenheit nicht gemeldet werden; wir haben im ganzen Kalenderjahr 2021 keine Sozialversicherungstage (weil im kompletten Jahr 2021 Krankengeld bzw. Übergangsgeld der Rentenversicherung gezahlt wurde).   

Ich würde die Abrechnung der Einmalzahlung mit 02/22 machen – das System wird dann zwar die Zahlung sozialversicherungsrechtlich wegen Märzklausel ins Jahr 2021 rechnen – das aber sozialversicherungsfrei wegen 0 Versicherungstagen. Von Seiten der Krankenkasse ist das so ok. Als Austrittsdatum trage ich dann den 28.02.2022 im System ein.

 

Es wäre schön, wenn mir hier jemand meine Lösungen bestätigen oder mit Korrekturvorschlägen weiterhelfen könnte.

Vielen lieben Dank schon mal.

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


in LODAS besteht die Möglichkeit, rückwirkende Schlüsselungen für das Vorjahr vorzunehmen. 


In unserem Hilfe-Dokument: Erwerbsminderungsrente (befristet / unbefristet) für einen Arbeitnehmer erfassen erfahren Sie unter Punkt 3.2, wie Sie die volle Erwerbsminderungsrente ( befristet ) in LODAS erfassen.

 

Der DEÜV Meldegrund 34 wird nach Ablauf eines Zeitmonats automatisch erstellt.

 
Die entsprechenden Meldegründe für Unterbrechungen laut DEÜV finden Sie auch in unserem Dokument:  DEÜV-Meldungen bei Arbeitsunterbrechungen erstellen unter Punkt 3.2. 


Rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Sollte es zu Abweichungen beim Erstellen der Meldegründe kommen, halten Sie bitte Rücksprache mit der Krankenkasse, ob eine manuelle Meldung über sv.net erforderlich ist.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JaKr
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Guten Morgen!

Ich habe ähnlichen Fall, komme aber leider nicht weiter.
Folgendes:

26.10.2020 - 05.03.2022 Kranken(tage)geld  bei Krankheit oder Kur
06.03.2022 -                   Ende Bezug Krankgeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld
                                       (Meldung 30 mit BGS 1-1-1-1 wurde ausgelöst)
                                       Fehlzeitengrund, aufgrund Schreiben der Agentur für Arbeit

Nun liegt mir hier die Rente wegen voller Erwerbsminderung vor ab 01.10.2021.

Ab 10/2021 habe ich nun den BGS 3-1-0-1 geschlüsselt. Somit sollen dann die Meldung 32 + 12 ausgelöst werden.
Personengruppenschlüssel bleibt bei 101. Storno der erfolgten Meldung 30 mit BGS 1-1-1-1 und Neumeldung mit BGS 3-1-0-1 ist nötig.

Die Person ist nicht gekündigt. Also auch kein Austrittsdatum?!

Ich kann, da die Abmeldung bereits erfolgt ist nun keine Wiederabrechnung durchführen. Wie kann ich das umgehen? Muss ich die Fehlzeiten ändern?

Danke vorab.

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Sylvia-1
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Hallo JaKr!

 

Bei mir war der Fall etwas anders weil die Person die Erwerbsminderungsrente nur befristet für 3 Jahre erhalten hat.

Ich habe hier auch kein Austrittsdatum und die letzte Meldung war dann Grund 34.

 

Mir hat hier der Arbeitgeberservice der AOK sehr geholfen. Die haben mir genau geschrieben zu welchem Datum welche Meldung gemacht werden muss.

Das hat dann ganz gut geklappt. Ich habe an den Fehlzeiten nichts ändern müssen – nur Neueingabe Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderung.

 

Ich habe dann noch eine Abrechnung wegen Auszahlung Resturlaub gemacht – es war also keine Wiederabrechnung nötig.

 

Leider kann ich hier nicht mehr helfen. Sorry

 

Viele Grüße

Sylvia-1

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
3105 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn Sie die Personaldaten rückwirkend geändert haben wird eine Nachberechnung auf 2021 durchgeführt. Erfassen Sie hierzu im aktuellen Monat in den Bewegungsdaten über Erfassungstabellen I Nachberechnung Standard den Nachberechnungsmonat, als Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96. 
Mit der nächsten Erstabrechnung wird eine Nachberechnung durchgeführt und die DEÜV Meldung korrigiert.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
JaKr
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Hallo Sylvia,

danke für die Nachricht. Auch bei mir ist die ErwerbsmindR befristet. Werde nochmal bei der KK anrufen.

Viele Grüße

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letzte Antwort am 06.07.2022 11:51:54 von JaKr
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